Über die Jugendhilfe St. Elisabeth
Die Ambulante Familienhilfen der Jugendhilfe St. Elisabeth bieten seit 2001 Hilfen im Bereich von SPFH und EBei an. Neben den gebündelten Ressourcen in der ambulanten Fallbearbeitung profitieren die Ambulanten Familienhilfen von den zahlreichen Vorteilen des Stammhauses der Einrichtung:
- Zusätzlich qualifiziertes Fachpersonal aus dem therapeutischen Bereich einbinden
- Enge Vernetzung und gute Kooperation mit teilstationären und stationären Gruppen, sowohl zur Vermittlung weiterführender Hilfen wie auch in der Rückführungsbegleitung (''kurze Weg'')
- Verschiedene Räumlichkeiten für zusätzliche Aktivitäten (z.B. das Fluvium, Küche oder Spielzimmer)
- Gemeinsame christliche Orientierung / christliches Menschenbild
Grundsätze
Die Arbeit in der ambulanten Erziehungshilfe bedeutet für uns:
- Offenheit
- Ehrlichkeit
- Wertschätzung
- Transparenz
- Respekt
- Toleranz im gegenseitigen Miteinander
In der Elterninformation, die wir an betreute Familien weitergeben heißt es dazu:
''Wir vertreten grundsätzlich die Haltung, dass es körperliche, sexuelle und geistige Gewalt innerhalb von Familien oder zwischen den Helfern (Jugendamt, ambulante Hilfe) und Familien nicht geben darf!''
Räume in der Wittener Strasse 275:
Interne Vernetzung
Die Ambulanten Erziehungshilfen der Jugendhilfe St. Elisabeth sind in vielfacher Weise intern und extern vernetzt. Dabei können nach Absprache ergänzende Fachkräfte oder Zusatzleistungen in die aktive Fallarbeit einbezogen werden.
Etwa durch:
- Anbindung an die Kinder- und Jugendpsychiatrische Ambulanz St.-Johannes
- Weitervermittlung in eine teilstationäre Betreuung nach § 32, SGB VIII:
- Tagesgruppe für Kinder bis 12 Jahren
- Tagesstrukturierende Maßnahmen für Jugendliche ab 14 Jahren
- Weitervermittlung in eine stationäre Betreuung nach § 34, SGB VIII:
- Regelwohngruppe
- Jugendwohngruppe
- Familienwohngruppe
- Intensivpädagogische Gruppe
- Aufnahme- / Diagnosegruppe
- Mutter-Kind-Gruppe
- Individualpädagogische Angebote
Die interne Vernetzung kann auch in umgekehrter Richtung genutzt werden: Falls Kinder / Jugendliche aus einer stationären oder teilstationären Hilfe wieder in den Haushalt der Sorgeberechtigten zurückgeführt werden, bieten wir eine Rückführungsbegleitung als zeitweise Unterstützung an.